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Antragsstellung für das Landesprogramm Wirtschaft - Digibonus - ist gestartet

18. Mai 2021 - Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stehen die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Bis auf weiteres wird es darauf ankommen, Kundenkontakte in einer Form zu gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Dafür sind digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten von zentraler Bedeutung. Mit der Förderung soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, die

  • dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind,
  • bis einschließlich 5 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen,
  • ihren Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Soft- und Hardware sowie diese begleitenden Dienstleistungen in folgenden Bereichen (abschließende Auflistung):

  • Umstellung auf elektronische Belegausgabe bei Kassensystemen,
  • Elektronische Meldescheinsysteme,
  • Elektronische Kontaktnachverfolgungssysteme,
  • Elektronische Bestellaufnahmesysteme,
  • Erstellung Internetauftritt und Onlineshops,
  • Erstellung von Online-Speisekarten.

Zu den begleitenden Dienstleistungen zählen die notwendige Einrichtung der Soft-und Hardware sowie die Konzeption von digitalen Lösungen wie zum Beispiel Online-Auftritte. Weitere detaillierte Informationen zur Antragsstellung unter: Landesprogramm Wirtschaft - Digibonus I Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)

Titelbild: by Timothy Muza on Unsplash