Nothilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein: Zuschüsse können ab sofort beantragt werden

Die Zuschüsse aus dem Corona-Soforthilfeprogramm können ab sofort bei der IB.SH beantragt werden. Die Bundesregierung hatte am 23.03. finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Im Einzelnen bedeutet das:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Den Antrag können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen zum Programm der IB.SH finden Sie hier.