Mehr Corona-Hilfen – Buchholz kündigt Zuschüsse für Betriebe bis 50 Mitarbeitern an

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung von Folgen der Corona-Krise beschlossen. Unterstützt werden damit vor allem jetzt auch Unternehmen mit Beschäftigten bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aber auch Pflegekräfte sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen sollen mehr Hilfen erhalten, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Abend nach langen Beratungen der Jamaika-Koalition.

Um die Mittelstandsunternehmen weiter zu stützen, wird laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) ein Landesprogramm für Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitern aufgelegt. Hier habe es eine Förderlücke gegeben. Für jeden Betrieb gebe es bis zu 30 000 Euro. Insgesamt seien 150 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesem Programm würden dann insgesamt 98 Prozent aller Unternehmen im Land erreicht, sagte Buchholz. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die infolge der Coronakrise mittelbar oder unmittelbar in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Der Zuschuss werde allerdings nur gewährt, wenn die zu erwartenden Einnahmen und die schon vorhandene betriebliche Liquidität nicht ausreichen, die zukünftigen Betriebsausgaben zu decken. Anlagevermögen dagegen sei nicht zu berücksichtigen, da es nicht kurzfristig zur Verfügung stehe und eine Liquidierung zur Zerschlagung der wesentlichen Betriebsgrundlagen führen würde.

Wie Buchholz weiter sagte, ergebe sich die Höhe der Zuschüsse aus den Bedingungen, die auch für das Corona-Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis 10 Mitarbeitern gelten und können – je nach Liquiditätsengpass – bis zu einer Höhe von 30.000 Euro pro Unternehmen betragen.

In der Größenklasse zwischen mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten gibt es in Schleswig-Holstein insgesamt rund 13.000 Unternehmen die theoretisch antragsberechtigt sein könnten. Nach Einschätzung von Buchholz dürfte die Ausstattung des Programms mit 150 Millionen Euro nach derzeitigem Erkenntnisstand eine ausreichende Deckung bieten.

Das Zuschussprogramm soll auf Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten beschränkt werden. Für größere Unternehmen sind Darlehen aus den KfW-Programmen vorgesehen, die den höheren Liquiditätsbedarf dieser Unternehmen abdecken können und für die die entsprechenden Bedingungen auch angemessen sind. Auch die weit überwiegende Anzahl anderer Bundesländer sieht keine Zuschusspro-gramme für diese Unternehmen vor. Sämtliche Zahlungen sollen – wie bislang auch – von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden.

Wie Finanzministerin Monika Heinold sagte, reichen die vom Landtag bislang gebilligten zusätzlichen Schulden nicht aus. Die Regierung wolle auf 620 Millionen Euro aufstocken. Dem müsse das Parlament noch zustimmen. Die Regierung befürworte zudem auch einen Bonus von 1500 Euro für die Pflegekräfte und wolle dafür 30 bis 40 Millionen Euro bereitstellen. Voraussetzung sei, dass der Bund dies steuerfrei stellt. Zunächst erwarte die Regierung, dass die Pflegekassen den Bonus aufbringen, sagte Heinold. Falls sie das nicht tun, werde das Land dies leisten.

Quelle: WiMi.SH